Nutzer AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR NUTZER DES CIRC NETTE MEHRWEG-SYSTEMS

Stand: Januar 2023

KONTAKTINFORMATIONEN

Nette Elliehäuser Weg 7-11 37079 Göttingen

Handelsregister: 1028 Registergericht: Göttingen

Vertreten durch: die Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Michael Nette, Ingrid Nette

Kontakt: info@nette-deutschland.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 249606280

PRÄAMBEL

Die Nette GmbH (im Folgenden Nette genannt) bietet ein innovatives und umweltfreundliches Mehrweg-System für den Außer-Haus-Verkauf an. Die genutzten circ Mehrwegbehälter stellen dabei eine umweltfreundliche Alternative zu Mehrwegbehältern von Take-away Speisen dar. Nette bietet diverse Mehrwegbehälter aus einem stetig wachsenden Produktsortiment. Kunden können mithilfe der Nutzer-APP Mehrwegbehälter von Nette bei teilnehmenden gastronomischen Betrieben (Systempartner) ausleihen. Nach der Registrierung in der APP steht dem Kunden ein persönlicher QR-Code zur Verfügung, welcher bei der Bestellung oder Abholung im gastronomischen Betrieb vorgezeigt und gescannt wird. Bei online und telefonischen Bestellungen muss der Nutzer den persönlichen Liefercode angeben. Die Ausleihe von circ Mehrwegbehältern ist für den Nutzer kostenlos, solange der Nutzer die circ Mehrwegbehälter innerhalb von 14 Tagen wieder abgibt.

DEFINITIONEN

  1. circ Mehrwegbehälter: Das circ Nette Mehrweg-System beinhalten unterschiedliche Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke, die dem Systempartner zur Ausleihe an den Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann der Systempartner, die bei Nette käuflich erworbenen Mehrwegbehälter dem Nutzer ausleihen.
  2. circ Nette Mehrweg-System: Das Mehrweg-System sorgt dafür, dass Systempartner bei Bedarf schnellstmöglich mit neuen circ Mehrwegbehältern beliefert werden.
  3. Nutzer : Nutzer sind Personen, die Kunden von gastronomischen Betrieben (Systempartner) sind und Speisen, sowie Getränke jeder Art in Mehrwegbehältern bestellen.
  4. Systempartner: Systempartner sind Geschäftskunden von Nette, wie z.B. Lieferservice-Anbieter, Pizzerien und Restaurants, sowie anderen gastronomischen Betrieben, die zum gewerblichen Zweck Speisen und Getränke an Kunden verkaufen und am circ Nette Mehrweg-System teilnehmen. Systempartner haben die Möglichkeit, die Behälter bei Nette zu kaufen oder auszuleihen.
  5. circ Partner-APP: Bei der circ Partner-APP handelt es sich um eine mobile Applikation, die von Nette im AppStore sowie im Google Play Store dem Systempartner (gastronomischen Betrieb) zum Download bereitgestellt wird. Die Systempartner APP dient dem Systempartner in erster Linie zur Verwaltung seiner Bestände von Mehrwegbehältern sowie dem digitalen und pfandfreien Ausleihprozess.
  6. circ Nutzer-APP: Bei der circ Nutzer-APP handelt es sich um eine mobile Applikation, die von Nette im AppStore sowie im Google Play Store dem Nutzer zum Download bereitgestellt wird. Die APP dient dem Nutzer zur Ausleihe von circ Mehrwegbehältern und bietet eine Übersicht all seiner aktiven und bereits zurückgebrachten circ Mehrwegbehälter.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Nutzerin und dem Nutzer (im vorherigen und folgenden zur Vereinfachung Nutzer genannt) und der Nette GmbH (im vorherigen und folgenden Nette genannt). Das Verhältnis zwischen Nette und den Systempartnern ist explizit nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 GEGENSTAND DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Nette Mehrweg-System und alle damit verbundenen Transaktionen von circ Mehrwegbehältern zwischen der Nette, Nutzern und den Systempartnern.

§ 3 NUTZERREGISTRIERUNG UND NUTZERKONTO

(1) Nutzer, die circ Mehrwegbehälter bei teilnehmenden gastronomischen Betrieben (Systempartner) ausleihen möchten, müssen sich vorab in der Nette-APP registrieren oder die Alternative circ Offlinekarte erworben haben. Sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der APP ist dauerhaft kostenlos. Für die Nutzung der circ Offlinekarte fällt eine Mitgliedsgebühr an.

(2) Damit eine Registrierung durchgeführt werden kann, muss die Nutzer-APP, für iPhone Nutzer aus dem APPStore und für Android Nutzer aus dem Google Play Store, heruntergeladen werden. Dabei gelten jeweils die Bestimmungen des jeweiligen APP-Store-Betreibers.

(3) Nach dem Herunterladen der Nutzer-APP muss sich der Nutzer direkt in der APP registrieren.

(4) Bei der Registrierung des Nutzers muss neben dem Namen auch seine E-Mail-Adresse angegeben werden, die vor der Freischaltung des Zugangs der Nette-APP vom Nutzer bestätigt werden muss.

(5) Bei der Registrierung in der Nutzer-APP muss der Nutzer den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzrichtlinien zustimmen. Ohne eine Bestätigung der Kenntnisnahme ist keine Anmeldung in der Nutzer-APP möglich.

(6) Damit Nutzer die APP für die Ausleihe der circ Mehrwegbehälter verwenden können, ist es notwendig eine Zahlungsmethode anzugeben, die in der APP hinterlegt wird. Die Ausleihe ist für Nutzer kostenlos, sofern die jeweils ausgeliehene Mehrwegbehälter innerhalb von 14 Tagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgebracht wird. Die Zahlungsmethode kommt daher nur zum Tragen, wenn der Nutzer die Mehrwegbehälter nicht innerhalb der 14 Tage zurückbringt oder die Mehrwegbehälter während der Ausleihe beschädigt oder unzumutbar verschmutzt zurückbringt.

(7) Verpasst der Nutzer die rechtzeitige Rückgabe, bringt die Mehrwegbehälter beschädigt oder unzumutbar verschmutzt zurück, dann fällt eine Nichtrückgabegebühr an, die automatisch über die vom Nutzer angegebene Zahlungsmethode abgewickelt wird.

(8) Solange der Nutzer einen Mehrwegbehälter nach dem Ausleihen nicht ordnungsgemäß zurückgegeben hat, kann die Zahlungsmethode nicht gelöscht oder geändert werden. Auch das Löschen eines Accounts ist in diesem Fall nur nach der Begleichung der Ausfallkosten für Mehrwegbehälter möglich, vgl. § 7.

(9) Bei der Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte und Bankeinzug erfolgt die Zahlungsabwicklung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister unter Geltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen. Beim Hinzufügen der Zahlungsart wird der Nutzer von der Nutzer-APP direkt zu dem Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Nach Eingabe der Zahlungsdaten stimmt der Nutzer zu, dass zukünftige Zahlungstransaktionen und Abbuchungen über die festgelegte Zahlungsart abgewickelt werden dürfen.

(10) Der Nutzerzugang ist für die persönliche Nutzung vorgesehen. Ermöglicht der Nutzer Dritten den Zugang zu dem Nutzerkonto, haftet dieser im gleichen Maße, wie wenn der Nutzer selbst gehandelt hätte.

(11) Eine Mehrfachregistrierung ist dem Nutzer nicht gestattet. Ist eine Mehrfachregistrierung festgestellt worden, hat Nette das Recht das neuere Nutzerkonto zu löschen.

(12) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Angaben über sich (z.B. Vorname, Nachname, Zahlungsmethode) bei der Registrierung wahrheitsgemäß und gewissenhaft anzugeben. Ändern sich persönliche Informationen (z.B. Rechnungs- und Kontaktinformationen oder die Zahlungsmethode), dann ist der Nutzer verpflichtet, diese zu aktualisieren. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgegangen, ist Nette berechtigt das Nutzerkonto zu sperren und von der Nutzung des circ Nette Mehrweg-Systems auszuschließen.

(13) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Nutzer-APP nicht mit Dritten zu teilen und diese geheim zu halten. Alle Bestellungen, die über das Konto des Nutzers abgewickelt werden, werden dem Nutzer zugerechnet. Verliert der Nutzer seinen Zugang (z.B. durch den Verlust des Smartphones) muss der Nutzer Nette umgehend darüber informieren (z.B. per E-Mail, per Telefon oder über die Website).

(14) Verstößt der Nutzer in jeglicher Form gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, so erlöschen die Nutzungsrechte an der Nutzer-APP sowie die Rechte an der Teilnahme am circ Nette Mehrweg-System.

(15) Unberührt davon behält sich Nette das Recht vor, die Nutzungsrechte durch eine einseitige Erklärung umgehend zu beenden.

§ 4 NETZWERKZUGRIFF

(1) Damit der Nutzer die Nutzer-APP herunterladen und das Mehrwegsystem unter Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen kann, muss das Smartphone mit dem Internet verbunden sein.

(2) Die Ausleihe mittels QR-Code auf den Mehrwegbehältern ist ohne eine Internetverbindung möglich. Trotzdem akzeptiert der Nutzer, dass Nette nicht für die Verbindungsqualität und Verfügbarkeit zum Internet und dem Netzwerk verantwortlich ist.

(3) Nette gewährt keine Garantie dafür, dass die Nutzer-APP jederzeit abrufbar und fehlerfrei ist. Hierfür schließt Nette jegliche Gewährleistung aus.

§ 5 BENACHRICHTIGUNGEN

Der Nutzer akzeptiert bei der Erstellung seines Nette Nutzerkontos, dass Nette dem Nutzer E-Mails im Sinne des normalen Betriebes des Mehrwegsystems sowie Benachrichtigungen (z.B. Rückgabe-Erinnerungen und Rechnungen) in der Nette APP senden darf.

§ 6 KOSTEN BEI EINBEHALTUNG ODER VERSCHMUTZUNG VON CIRC MEHRWEGBEHÄLTERN

(1) Nutzern steht das Nette Mehrweg-System jederzeit kostenlos zur Verfügung, indem der Nutzer Mehrwegbehälter mit dem in der Nutzer-APP bereitgestellten QR-Code oder Liefercode bei einem Systempartner ausleiht und fristgerecht bei einem Systempartner wieder zurückgibt.

(2) Nutzer können die circ Mehrwegbehälter 14 Tage kostenlos ausleihen. Die Rückgabe der Mehrwegbehälter muss innerhalb dieser Frist stattfinden.

(3) Die Frist bezieht sich auf jeden einzelnen circ Mehrwegbehälter und beginnt zum Zeitpunkt eines jeden neuen Ausleihvorgangs. Die Laufzeit der Frist beginnt zum Zeitpunkt der digitalen Transaktion und somit kurz vor der persönlichen Übergabe der Mehrwegbehälter an den Nutzer. Nette behält sich vor, die aktuell festgelegte Frist von 14 Tagen anzupassen. In diesem Fall werden die Nutzer rechtzeitig vorab über die Änderungen per E-Mail und über eine Benachrichtigung in der APP informiert. Der Nutzer erhält dabei die Angabe zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten.

(4) Bringt der Nutzer die ausgeliehenen Mehrwegbehälter nicht fristgerecht oder nicht im ordnungsgemäßen Zustand, nicht vollständig (Behälter und Deckel) oder gar beschädigt zurück, wird dem Nutzer eine Nichtrückgabegebühr, wie in der Nutzer-APP einsehbaren FAQ aufgeführt, über die in der APP und dem Nutzerkonto hinterlegten Zahlungsmethode automatisch eingezogen, vgl. § 8 Abs. 3.

(5) Der Nutzer ist dazu angehalten, die Mehrwegbehälter sorgsam zu behandeln und notfalls auch nach Ablauf der Ausleihfrist bei einem Systempartner abzugeben, damit ein nachhaltiger Kreislauf gewährleistet werden kann. Bei einer Rückgabe der Behälter nach Fristende findet keine Rückerstattung der bezahlten Nichtrückgabegebühr statt.

(6) Die Systempartner müssen alle ordnungsgemäßen sowie weiterhin verwendbare Mehrwegbehälter vom Kunden zurücknehmen. Leichte Beschädigungen, die durch einen häufigen Gebrauch zustande kommen, werden als Verschleiß wahrgenommen. Wird die Mehrwegbehälter jedoch vom Nutzer in einem stark beschädigten Zustand oder in einem unzumutbar verunreinigten Zustand zurückgebracht, dann muss der Systempartner die Mehrwegverpackung bei der Rücknahme als „defekt" markieren. In diesem Fall behält sich Nette vor, dem Nutzer die in §6 (Punkt 4) angegebenen Nichtrückgabegebühr für die Mehrwegverpackung zu berechnen. Nutzer haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung Widerspruch (vgl. Abs. 7) einzulegen. Nette prüft die Mehrwegbehälter anschließend und bewertet das Ausmaß der Beschädigung oder Verschmutzung.

(7) Möchte der Nutzer die Markierung einer Mehrwegverpackung seitens des Systempartners als „defekt" nicht akzeptieren, so kann er hiergegen Widerspruch einlegen. Dies ist per E-Mail an support@circ-Nette-Mehrweg.de möglich. Bei der E-Mail sind die Kundennummer und der Behältername, ggfs. ein gut belichtetes Foto vom Behälter und dem QR-Code, sowie eine Begründung anzugeben, warum der Mehrwegbehälter nicht als „defekt" eingestuft werden durfte. Nette verpflichtet sich sodann, den Vorgang zu überprüfen und nachfolgend anhand des Prüfungsergebnisses zu entscheiden, ob dem Nutzer die in Abs. 6 aufgeführte Nichtrückgabegebühr berechnet wird.

§ 7 LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

(1) Die Nutzung der Mehrwegbehälter ist für den Nutzer kostenlos. Es kommt kein Abonnement zwischen Nette und dem Nutzer zustande und es existiert keine Mindestvertragslaufzeit.

(2) Mit der Registrierung geht der Nutzer einen Vertrag ein, welcher auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird, jedoch jederzeit mit der Löschung des circ Nutzer-APP-Kontos gekündigt werden kann.

(3) Bei einem Kündigungswunsch ist der Nutzer gem. §6 verpflichtet alle ausgeliehenen Mehrwegbehälter vor der Kündigung bei einem Systempartner zurückzugeben. Findet die Rückgabe nicht statt, so wird dem Nutzer eine Nichtrückgabegebühr, wie im §6 (Punkt 4) aufgeführt, über die in der APP angegebene Zahlungsmethode eingezogen. Das geschlossene Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Systempartner bleibt von dem Vorstehenden unberührt. (4) Nette ist berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§ 8 PREISE, BESTELLUNGEN & BEZAHLUNG

(1) Die in der Nutzer-APP erhaltenen Daten und Informationen zu den Systempartnern, wie z.B. die Mindestbestellwerte, die Lieferzeiten, die Lieferkosten, die Öffnungszeiten, die Telefonnummer, die Speisekarte sowie der darin enthaltenen Preise und Speisen, werden von dem Systempartner in der Nutzer-APP bereitgestellt. Nette ist nicht für die Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen verantwortlich.

(2) Über die Nutzer-APP können keine direkten Bestellungen und Bezahlungen durchgeführt werden. Nette stellt dem Nutzer in der APP lediglich Verlinkungen zu Lieferdiensten, Webseiten der Systempartner und deren Telefonnummern bereit. Nutzer werden für Ihre Bestellung an die Systempartner weitergeleitet.

(3) Hat der Nutzer als Zahlungsart SEPA-Lastschrift ausgewählt, erfolgt die Zahlung per Einzug von seinem Bankkonto. Über das Datum der Kontobelastung wird der Nutzer gleichzeitig mit der Übermittlung der Rechnung mit einer Vorankündigung (Pre-Notification) in Kenntnis gesetzt. Die Vorankündigung dient dem Zweck, dass der Nutzer für ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgen kann. Die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung wird auf mindestens 5 Tage verkürzt. Kann die Lastschrift aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Nutzer der Abbuchung, ohne hierzu berechtigt zu sein, haftet der Nutzer für die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren.

§ 9 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.circ-Nette-mehrweg.de/datenschutz/

§ 10 STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND

(1) Es bestehen keine mündlichen Nebenabsprachen.

(2) Nette wird an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist auch nicht verpflichtet, dies zu tun.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Stellt Nette Nutzern oder Systempartnern oder einer anderen dritten Partei diese AGB dem Zwecke eines Vertragsabschlusses in einer anderen Sprache zur Verfügung, dann handelt es sich bei dieser Ausführung lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einem unverbindlichen Angebot von Nette, diese in der jeweiligen Sprache bereitzustellen. Finden sich Abweichungen, Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Widersprüche zwischen der ursprünglichen, deutschen Version der AGB und einer in eine andere Sprache übersetzte Version, dann wird immer die deutsche Version vorrangig angesehen.

§ 11 RABATTE, GUTSCHEINE, COUPONS & AKTIONEN

Von Nette gegenüber dem Nutzer bereitgestellte Rabatt-, Werbe- und/oder Promotionsgutscheine und/oder -codes können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Für die genannten Aktionen, Gutscheine und Codes gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gutscheine, Rabattcodes und andere Aktionen können nicht ausgezahlt werden.

§ 12 BEWERTUNGSPORTAL

(1) Wenn der Nutzer die Möglichkeit hat, eine Bewertung für das circ Nette Mehrweg-System und den jeweiligen Systempartner abzugeben, verpflichtet sich der Nutzer diese nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Der Nutzer erlaubt Nette dabei die Verwendung der übermittelten Bewertung sowie die Speicherung der daraus entstehenden Daten.

(2) Nette hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, die vom Nutzer erstellte Bewertung zu veröffentlichen. Nette ist berechtigt, nach eigenem Ermessen veröffentlichte Bewertungen zu entfernen.

(3) Dem Nutzer ist es untersagt, falsche Angaben in der Bewertung zu verfassen oder die Bewertungen für missbräuchliche oder werbliche Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus ist es dem Nutzer nicht erlaubt, in der Bewertung beleidigende, diskriminierende und anderweitig unangemessene Inhalte zu verfassen. Werden bei der Bewertung durch den Nutzer die Rechte Dritter verletzt, so ist der Nutzer verpflichtet, Nette von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 13 SORGFALTSPFLICHT FÜR DEN UMGANG MIT CIRC MEHRWEGBEHÄLTERN

Der Nutzer ist verpflichtet, mit den bereitgestellten Mehrwegbehältern sorgsam umzugehen. Die Mehrwegbehälter sind ausschließlich für den Transport und den Verzehr von Speisen und Getränken geeignet und dürfen vom Nutzer ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

§ 14 HAFTUNG

(1) Nette haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Nette bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Nette auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Nette allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(2) Nette haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, lediglich soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Nette haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Nette im Übrigen nicht.

(3) Nette haftet nicht für den Fall einer Nichterreichbarkeit der bereitgestellten Applikationen, sofern die Nichterreichbarkeit ihre Ursächlichkeit nicht bei Nette hat. Nette haftet insofern ebenfalls nicht für die Nichterreichbarkeit der Netzwerke oder der Server bei z.B. technischen Problemen oder einer schlechten Internetverbindung.

(4) Nette haftet nicht für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung eines Systempartners entstanden sind und seitens des Systempartners bei Beachtung der vertraglichen Pflichten zwischen dem Systempartner und Nette hätten verhindert werden können.

(5) Nette haftet nicht für das zwischen dem Systempartner und dem Nutzer geschlossene Vertragsverhältnis. Nette haftet auch nicht für die Angaben, Daten und Informationen, die von dem Systempartner in der mobilen Applikation für den Nutzer bereitgestellt werden. Nette ist nicht für die erbrachten Leistungen zwischen dem Systempartner und dem Nutzer verantwortlich und übernimmt insofern keine Gewähr.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Nette ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nette.

(7) Verstößt ein Nutzer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt ein Dritter Nette aufgrund dieses Verstoßes in Anspruch, stellt der Nutzer Nette von den gesamten Kosten und Ansprüchen frei und übernimmt die mittelbar oder unmittelbar entstehenden Kosten für eine Rechtsberatung. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Nutzer den Verstoß nicht zu verantworten hat. Nette behält die Möglichkeit, die Verteidigung gegen jegliche Ansprüche eigens zu übernehmen.

§ 15 NUTZUNGSRECHTE AN BILDERN, FILMEN, GRAFIKEN & TEXTEN

(1) Nette ist alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte an allen eigens produzierten sowie von allen bereitgestellten Bildern, Logos, Motiven, Grafiken, Symbolen, Filmen und Texten, die in der Nutzer-APP, auf der Website oder auf Werbe- und Schulungsmaterialien abgebildet sind und verwendet werden. Alle Bilder, Texte, Filme etc. dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung seitens Nette nicht verwendet werden. Die Zustimmung kann per E-Mail unter info@circ-Nette-Mehrweg.de angefragt werden.

(2) Wird von Nette eine Zustimmung zur Verwendung erteilt, dann verpflichtet sich der Nutzer die entsprechenden Bilder, Motive, Texte, Filme etc. ausschließlich strikt nach den Nette-Branding-Guidelines zu nutzen, die Nette im Falle einer Zustimmung zur Verfügung stellt.

(3) Veröffentlicht ein Nutzer eigene Inhalte, wie z.B. Bilder, Texte oder Filme, mit deutlichem Bezug zu Nette oder dem circ Nette Mehrweg-System, dann stimmt der Nutzer hiermit ausdrücklich der Weiterverwendung der veröffentlichten Inhalte durch Nette zu.

§ 16 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1) Nette behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig weiter auszubauen und zu aktualisieren, wenn es z.B. durch wichtige Änderungen, wie einer neuen Rechtsgrundlage, der Änderung der Rechtsprechung, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Erweiterung des Geschäftsmodells o.Ä., als notwendig angesehen wird.

(2) Die neuen AGB sind erst dann Vertragsbestandteil zwischen Nette und dem Nutzer, wenn beide Parteien den neuen, aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben.

(3) Im Falle der Änderung der AGB durch Nette, wird der Nutzer per E-Mail mit den Hinweisen zu den Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, informiert und um Zustimmung hierzu gebeten.

(4) Stimmt der Nutzer den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu, wird das Nutzerkonto ohne die angesetzten Anpassungen vorerst fortgesetzt. Nette behält sich sodann vor, die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

§ 17 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.circ-nette-mehrweg.de/datenschutz/

§ 18 DATENSCHUTZ

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.circ-nette-mehrweg.de/datenschutz/

§ 19 SONSTIGES

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Streitigkeiten stimmen die Parteien zu, Göttingen als ausschließlichen Gerichtsstand anzusehen. Dies gilt auch für Nutzer, die keinen Wohnsitz, keinen bekannten und gewöhnlichen Aufenthaltsort oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung haben.

(2) Die Beziehungen zwischen Nette und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Die Überschriften in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich zur Übersicht und sind bei der Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu berücksichtigen.

(4) Nimmt ein Abschnitt Bezug auf einen Paragraphen, so ist der Paragraph in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeint, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um etwas anderes handelt.

(5) Es bestehen keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen in Schriftform vorgelegt werden. Dies trifft auch auf diese Klausel zu.

(6) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(7) Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Systempartner AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR SYSTEMPARTNER DES CIRC MEHRWEG-SYSTEMS

Stand: Januar 2023

KONTAKTINFORMATIONEN

Nette GmbH Elliehäuser Weg 7-11 37079 Göttingen

Handelsregister: 1028 Registergericht: Göttingen

Vertreten durch: die Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Michael Nette, Ingrid Nette

Kontakt: info@circ-nette-deutschland.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 249606280

PRÄAMBEL

Die Nette GmbH (im Folgenden Nette genannt) bietet ein innovatives und umweltfreundliches Mehrweg-System für den Außer-Haus-Verkauf an. Die genutzten circ Mehrwegbehälter stellen dabei eine umweltfreundliche Alternative zu Mehrwegbehältern von Take-away Speisen dar. Nette bietet diverse Mehrwegbehälter aus einem stetig wachsenden Produktsortiment an. Kunden können mithilfe der Nutzer-APP Mehrwegbehälter von Nette bei teilnehmenden gastronomischen Betrieben (Systempartner) ausleihen.

DEFINITIONEN

  1. circ Mehrwegbehälter: Das circ Nette Mehrweg-System beinhalten unterschiedliche Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke, die dem Systempartner zur Ausleihe an den Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann der Systempartner, die bei Nette käuflich erworbenen Mehrwegbehälter dem Nutzer ausleihen.
  2. circ Mehrweg-System: Das Mehrweg-System sorgt dafür, dass Systempartner bei Bedarf schnellstmöglich mit neuen Nette Mehrwegbehälter beliefert werden. Dabei werden neue Verpackungen geliefert und beschädigte und unzumutbar verschmutzte Verpackungen abgeholt. Hat der Systempartner die Mehrwegbehälter käuflich bei Nette erworben, werden diese nicht automatisch, wie beschrieben, kostenlos ersetzt.
  3. Nutzer : Nutzer sind Personen, die Kunden von gastronomischen Betrieben (Systempartner) sind und Speisen, sowie Getränke jeder Art in Mehrwegbehältern bestellen.
  4. Systempartner: Systempartner sind Geschäftskunden von Nette, die zum gewerblichen Zweck Speisen und Getränke an Kunden verkaufen und am circ Mehrweg-System teilnehmen. Systempartner haben die Möglichkeit, die Behälter bei Nette zu kaufen oder auszuleihen.
  5. circ Partner-APP: Bei der circ Partner-APP handelt es sich um eine mobile Applikation, die von Nette im AppStore sowie im Google Play Store dem Systempartner (gastronomischen Betrieb) zum Download bereitgestellt wird. Die Systempartner APP dient dem Systempartner in erster Linie zur Verwaltung seiner Bestände von Mehrwegbehältern sowie dem digitalen und pfandfreien Ausleihprozess.
  6. circ Nutzer-APP: Bei der circ Nutzer-APP handelt es sich um eine mobile Applikation, die von Nette im AppStore sowie im Google Play Store dem Nutzer zum Download bereitgestellt wird. Die APP dient dem Nutzer zur Ausleihe von circ Mehrwegbehältern und bietet eine Übersicht all seiner aktiven und bereits zurückgebrachten circ Mehrwegbehälter.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Systempartner und der Nette GmbH (im Folgenden Nette). Das Verhältnis zwischen Nette und den Nutzern ist explizit nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, insbesondere des circ Nette Mehrweg-Systems, durch Nette erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (Systempartner) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote von Nette, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen der Systempartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Nette ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Nette auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Nette sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Nette innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Nette und dem Systempartner ist der schriftlich geschlossene Systempartnervertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Nette vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Nette nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(4) Das Vertragsverhältnis zwischen Nette und dem Systempartner tritt nach dem im Vertrag vorab vereinbarten Zeitpunkt, jedoch spätestens mit der Lieferung und Bereitstellung der circ Mehrwegbehälter in Kraft.

(5) Die Identifizierung der Nutzer sowie der Ausleih- und Rücknahmeprozess der circ Mehrwegbehälter findet über eine bereitgestellte mobile Applikation statt. Siehe dazu auch §3. In der mobilen Applikation kann der Systempartner in dessen persönlichen Admin-Systempartnerkonto den Mitarbeitern eigene Accounts mit Zugangsbeschränkung einrichten. Die Zusammenarbeit zwischen Nette und dem Systempartner ist keineswegs in irgendeiner Form mit einer Partnerschaft als Gesellschaft gleichzustellen, weder bürgerlicher noch handelsrechtlicher Natur.

§ 3 SYSTEMPARTNERKONTO UND REGISTRIERUNG

(1) Nach Abschluss des Systempartnervertrags kann sich der Systempartner die circ Partner-APP aus dem APP Store oder dem Google Play Store herunterladen. Dabei gelten jeweils die Bestimmungen des jeweiligen APP-Store-Betreibers. Nach dem Download der circ Partner-APP muss sich der Systempartner registrieren. Die APP kann genutzt werden, sobald das Systempartnerkonto von Nette freigeschaltet wurde.

(3) Bei der Registrierung des Systempartners muss neben dem Namen eine E-Mail-Adresse angegeben werden, die vor der Freischaltung des Zugangs der circ Partner-APP vom Systempartner bestätigt werden muss.

(4) Auch wenn der Systempartner durch den abgeschlossenen Vertrag mit Nette den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien zustimmt, muss der Systempartner bei der Anmeldung in der APP diesen noch einmal förmlich zustimmen.

(5) Der Systempartnerzugang ist für die persönliche Nutzung durch den Systempartner und dessen Mitarbeiter vorgesehen. Der Systempartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur circ Partner-APP nicht mit sonstigen Dritten zu teilen und diese geheim zu halten. Alle Transaktionen, die über das Konto des Systempartners abgewickelt werden, werden diesem auch zugerechnet. Verliert der Systempartner seinen Zugang (z.B. durch den Verlust des Smartphones) muss der Systempartner Nette unverzüglich über den Verlust informieren (z.B. per E-Mail, per Telefon oder über die Website).

§ 4 NETZWERKZUGRIFF

(1) Für das Herunterladen sowie der Nutzung der circ Partner-APP hat der Systempartner eigenverantwortlich sicherzustellen, dass das jeweilige Endgerät (Smartphone o. ä.) mit dem Internet verbunden ist.

(2) Die Ausgabe der circ Mehrwegbehälter an den Nutzer ist ohne eine Internetverbindung nicht möglich. Der Systempartner hat selbstständig und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindungsqualität zum Internet bei der Übergabe an bzw. vom Nutzer jederzeit sichergestellt ist. Nette ist weder für die Internetverbindung noch für die Verbindungsqualität verantwortlich oder haftbar.

(3) Nette gibt keine Garantie dafür, dass die circ Partner-APP jederzeit abrufbar, fehlerfrei und sicher ist. Insofern schließt Nette jegliche Gewährleistung aus.

§ 5 BENACHRICHTIGUNGEN

Der Systempartner akzeptiert mit Vertragsbeginn, dass Nette dem Systempartner E-Mails im Sinne des normalen Betriebes des circ Nette Mehrweg-Systems sowie Benachrichtigungen (z.B. Rechnungen und wichtige Informationen) in der Partner-APP und per E-Mail senden darf.

§ 6 ABRECHNUNG

(1) Nette versendet die Rechnungen an die Systempartner einmal pro Monat per E-Mail an die vom Systempartner per Vertrag festgelegte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt spätestens drei Tage nach dem Versenden der E-Mail als zugestellt.

(2) Der Systempartner hat grundsätzlich die Möglichkeit das SEPA-Basislastschriftverfahren als Standard-Zahlungsart festzulegen. Entscheidet sich der Systempartner für diese Zahlungsart und gewährt Nette den Einzug über die SEPA-Basislastschrift, so verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 5 Tage. Nach der Bereitstellung der Rechnung wird der Rechnungsbetrag per Lastschrift von dem vom Systempartner festgelegten Konto eingezogen. Der Systempartner sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Systempartners, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Nette verursacht wurde.

§ 7 SO​NDERAKTIONEN

(1) Nette ist berechtigt, eigene Sonderaktionen anzubieten und durchführen. Hierzu steht es Nette frei, auf einzelne Speisen, Produkte oder Produktgruppen Nachlässe gegenüber den Nutzern zu gewähren. Darüber hinaus dürfen Coupons und Gutscheine an Nutzer und Neukunden vergeben werden. Preisgebundene Waren sind hiervon ausgeschlossen.

(2) Für den Fall, dass Nette eine solche Aktion durchführt, erstattet Nette dem Systempartner die daraus resultierende Preisdifferenz gegenüber dem Ursprungspreis.

(3) Nette ist jedoch nicht verpflichtet, Aktionen dieser Art durchzuführen. Falls von Nette eine Sonderaktion durchgeführt wird, so hat der Systempartner keine Ansprüche an der Teilnahme an dieser Aktion.

§ 8 AN​PASSUNG​ D​ER​ GE​BÜHREN​ ​UND​ D​ES​ PARTNERV​ERTRAGS

(1) Nette behält sich das Recht vor, im Vertrag festgelegte Gebühren und Beiträge im Verlauf der Zusammenarbeit anzupassen, vorausgesetzt dies ist im berechtigten Interesse beider Parteien zumutbar. Von einer Zumutbarkeit kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn Nette die bereitgestellten Dienste, wie z.B. die mobile Applikation, entscheidend weiterentwickelt hat oder eine entscheidende Veränderung stattgefunden hat, wie z.B. eine Erhöhung der Preise in Bezug auf Material- und Vertriebskosten oder andere vergleichbare und relevante Faktoren, die auf Preise und Kosten Einfluss nehmen.

(2) Eine geplante Preis-/Gebührenerhöhung wird mindestens zwei Monate vor der Einführung in Textform per E-Mail oder Post von Nette angekündigt.

(3) Für den Fall einer Erhöhung der Preise/Gebühren hat der Systempartner das Recht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Ankündigung Widerspruch einzulegen. Wird innerhalb der vier Wochen kein Widerspruch eingelegt, so gilt die Erhöhung der Preise/Gebühren als angenommen.

(4) Der Systempartner hat das Recht anstelle eines Widerrufs den Systempartnervertrag mit Nette zum Zeitpunkt des Beginns der Preis-/Gebührenerhöhung in Form eines Sonderkündigungsrechtes zu kündigen.

§ 9 L​AUFZEIT​ & KÜNDIGUNG​ ​FÜR​ SY​STEMPARTNER

Sofern im Systempartnervertrag nichts anderes vereinbart wurde, können beide Parteien vom Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende kündigen. Für die Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden. Eine Kündigung muss jedenfalls in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

§ 10 RABATTE, COUPONS, GUTSCHEINE & AKTIONEN

Von Nette an die Nutzer bereitgestellte Rabatte, Gutscheine und/oder Coupons können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Für die genannten Aktionen, Gutscheine und Coupons gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gutscheine, Rabattcodes und andere Aktionen können nicht ausgezahlt werden.

§ 11 SORGFALTSPFLICHT FÜR DEN UMGANG MIT CIRC MEHRWEGBEHÄLTERN

(1) Die Systempartner sind verpflichtet, mit den bereitgestellten circ Mehrwegbehältern sorgsam umzugehen. Die Verpackungen sind ausschließlich für den Transport und den Verzehr von Speisen geeignet und dürfen vom Systempartner ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

(2) Der Systempartner hat das Recht, beschädigte oder unzumutbar verunreinigte circ Mehrwegbehälter von Nutzern nicht zurückzunehmen und somit die Rücknahme zu verweigern. In diesem Fall stellt Nette dem Nutzer die beschädigten oder verschmutzten Verpackungen in Rechnung, gemäß der dem Systempartnervertrag zugrunde liegenden Preisliste.

§ 13 HAFTUNG NETTE

(1) Die Haftung von Nette auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze eingeschränkt.

(2) Nette haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der vereinbarten Verpackungen, die Freischaltung der Nette Systempartner.

(3) Soweit Nette gem. Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Nette bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln an den von Nette zur Verfügung gestellten Gegenständen, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Gegenstände typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Nette.

(5) Soweit Nette technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Nette haftet nicht für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung durch den Systempartner entstanden sind und bei der Beachtung der Pflichten seitens des Systempartners, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Systempartnervertrag festgehalten sind, hätten verhindert werden können.

(8) Nette haftet nicht für den Fall einer Nichterreichbarkeit der bereitgestellten Applikationen und/oder Netzwerke oder der Server bei z.B. technischen Problemen oder einer schlechten Internetverbindung des Systempartners.

(9) Verstößt der Systempartner nachweislich gegen seine Vertragspflichten einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt ein Dritter Nette wegen dieses Verstoßes in Anspruch, stellt der Systempartner Nette von den gesamten Kosten und Ansprüchen frei und übernimmt die mittelbar oder unmittelbar entstehenden Kosten, insbesondere die angemessenen Kosten für eine Rechtsberatung. Nette behält sich die Möglichkeit vor, die Verteidigung gegen jegliche Ansprüche auf eigene Kosten zu übernehmen.

(10) Die hier beschriebenen Einschränkungen gelten nicht für die Haftung von Nette wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 HAFTUNG DES SYSTEMPARTNERS

(1) Verletzt ein Systempartner eine vertraglich festgehaltene Pflicht jedenfalls in grob fahrlässiger Weise und entsteht dadurch ein Schaden oder eine unzumutbare Verschmutzung an den circ Mehrwegbehältern, haftet der Systempartner gegenüber Nette mit den bei § 12 (6) angegebenen Nichtrückgabegebühren inkl. Deckel.

(2) Jegliche gesetzliche Gewährleistungsansprüche sowie die Ansprüche der Nutzer aus dem Produkthaftungsgesetz werden von diesen Haftungsbestimmungen nicht berührt.

§ 15 NUTZUNGSRECHTE AN BILDERN, FILMEN, GRAFIKEN & TEXTEN

(1) Nette ist alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte an allen eigens produzierten sowie von allen bereitgestellten Bildern, Logos, Motiven, Grafiken, Symbolen, Filmen und Texten, die in der Partner-APP, auf der Website oder auf Werbe- und Schulungsmaterialien abgebildet sind und verwendet werden. Bilder, Texte, Filme etc. dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung seitens Nette nicht verwendet werden. Auch Systempartner haben mit dem Vertragsabschluss nicht das Recht, Nette eigene Bilder, Filme etc. für ihre Zwecke zu verwenden. Auch Systempartner müssen vorab eine ausdrückliche Zustimmung von Nette einholen. Dies kann per Mail an info@circ-nette-mehrweg.de angefragt werden.

(2) Wird von Nette eine Zustimmung zur Verwendung erteilt, dann verpflichtet sich der Systempartner die entsprechenden Bilder, Motive, Texte, Filme etc. ausschließlich strikt nach den Nette-Branding-Guidelines zu nutzen, die Nette im Falle einer Zustimmung zur Verfügung stellt.

(3) Veröffentlicht ein Systempartner eigene Inhalte, wie z.B. Bilder, Texte oder Filme, mit deutlichem Bezug zu Nette oder dem circ Nette Mehrweg-System, dann stimmt der Systempartner hiermit ausdrücklich der Weiterverwendung der veröffentlichten Inhalte durch Nette zu.

§ 16 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1) Nette behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig weiter auszubauen und zu aktualisieren, wenn es z.B. durch wichtige Änderungen, wie einer neuen Rechtsgrundlage, der Änderung der Rechtsprechung, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Erweiterung des Geschäftsmodells o.Ä., als notwendig angesehen wird.

(2) Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst dann Vertragsbestandteil zwischen Nette und dem Systempartner, wenn beide Parteien den neuen, aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben oder wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Anpassungen durch Nette seitens des Systempartners Widerspruch eingelegt wird. Es genügt, wenn Nette die Information zu den neuen, aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen den Nutzern und Systempartnern an die bereitgestellte E-Mail-Adresse oder an den Posteingang der jeweils bereitgestellten mobilen Applikation sendet, mit den Hinweisen zu den Änderungen und Anpassungen sowie deren Auswirkungen und deren Bedeutung. Erheben die jeweiligen Parteien keinen Widerspruch in Textform mit einer Frist von zwei Wochen auf die beschriebenen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wird dies als Zustimmung der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen und als neues Vertragsverhältnis erteilt.

(3) Macht der Systempartner von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, so gilt der mit Nette abgeschlossene Vertrag als gekündigt und läuft von diesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist unter den alten allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.

(4) Das beiderseitige Recht den zugrundeliegenden Systempartnervertrag zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

§ 17 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.circ-nette-mehrweg.de/datenschutz/

§ 18 DATENSCHUTZ

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.circ-nette-mehrweg.de/datenschutz/

§ 19 SONSTIGES

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Streitigkeiten stimmen die Parteien zu, Göttingen als ausschließlichen Gerichtsstand anzusehen. Dies gilt auch für Systempartner, die keinen Wohnsitz/Firmensitz, keinen bekannten und gewöhnlichen Aufenthaltsort oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung haben.

(2) Die Beziehungen zwischen Nette und dem Systempartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich zur Übersicht und sind bei der Auslegung der AGB nicht zu berücksichtigen.

(4) Nimmt ein Abschnitt Bezug auf einen Paragraphen, so ist der Paragraph in diesen AGB gemeint, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um etwas anderes handelt.

(5) Es bestehen keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen in Schriftform vorgelegt werden. Dies trifft auch auf diese Klausel zu.

(6) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(7) Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.